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Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Das Zeugnis für Einzelhändler & Co.


Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Ein Auszug ist also ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, den sie bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorlegen müssen. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bun-deszentralregister in Bonn für Personen und eingetragene Firmen aus.


Die Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13 Euro.


Den Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Hessisch Oldendorf mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Bitte beachten Sie also:

 

  • wird der Auszug von einer Person angefordert, erfolgt die Beantragung am Wohnsitz der Person und es ist keine Vertretung möglich
  • wird der Auszug vom Betrieb angefordert, erfolgt die Beantragung am Sitz der Firma. Die Beantragung erfolgt durch den Geschäftsführer und ist auch schriftlich möglich, wenn ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden kann

 

Sie können Ihren Gewerbezentralregisterauszug online beantragen, sofern Sie einen elektroni-schen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.

 

 


Bitte bringen Sie mit:

  • Für Personen: Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
  • Für eingetragene Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Zu beantragen vom Geschäftsführer persönlich oder eine vom Geschäftsführer bevollmächtigte Person

 

Bitte beachten Sie:

Es gibt zwei Arten vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister:

 

  • für private Zwecke (1) und
  • zur Vorlage bei einer Behörde (9); hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.

 

Denken Sie daran, den für Sie richtigen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantra-gen. Das Führungszeugnis für Gewerbetreibende (1) wird Ihnen direkt nach Hause und das andere (9) direkt zur Behörde gesandt. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 und 14 Tagen.