Öffnungszeiten Rathaus

Bürgerbüro:
Mo.-Di. 8:30 - 16:00 Uhr (*)

Mi. 8:30 - 12:30 Uhr
Do. 8:30 - 18:00 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr

 

Standesamt:
Mo. - Mi. 8:30 - 12:30 Uhr

Do. 8:30 - 18:00 Uhr

Fr. 8:30 - 12:30 Uhr

 

Übrige Dienststellen:
Mo.-Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 - 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152-782-0

Home » Bürgerservice » Standesamt » Eheschließung


Eheschließung

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie sich, möglichst persönlich, zuerst beim Standesamt an Ihrem Wohnort anmelden. Wenn Sie mehrere Wohnorte haben, können Sie sich eines der dortigen Standesämter aussuchen. Es empfiehlt sich aus Kostengründen, die Anmeldung dort vorzunehmen, wo Sie auch standesamtlich heiraten möchten. Selbstverständlich ist es möglich, auch in einem ganz anderen Standesamt zu heiraten.

 

Sie werden hierzu gerne persönlich, telefonisch oder auch per Email von uns beraten. Besonders wichtig ist die Beratung, wenn Sie oder der andere Partner nicht Deutscher Staatsbürger sind oder wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten.

 

Ehevoraussetzungen und Anmeldung

(Kurzform nach deutschem Recht)

 

Eine Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen. Die zukünftigen Ehegatten dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt oder voll- oder halbbürtige Geschwister sein. Ausgeschlossen ist eine Eheschließung, wenn ein Partner noch in bestehender Ehe lebt.

 

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem eigentlichen Hochzeitstermin erfolgen, da die Anmeldung nur eine Gültigkeit von sechs Monaten hat. Für die Absprache eines für Sie passenden Termins im Standesamt können sie sich aber auch schon früher mit uns in Verbindung setzen, um sich Ihren Wunschtermin rechtzeitig reservieren zu lassen. Sollte es Ihnen nicht auf einen Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Trautermine.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:

 

Die erforderlichen Urkunden und Bescheinigungen sind vom jeweiligen Personenstand, des Geburtstags und des Geburtsortes abhängig. Hierzu wird empfohlen, hier im Standesamt nachzufragen. Nach gezielter Befragung durch den Standesbeamten werden Sie schon bei telefonischer Nachfrage umfassend informiert. Regelmäßig sind von den Verlobten folgende Unterlagen vorzulegen,

 

wenn Sie ledig sind:

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
  • Abstammungsnachweis (regelmäßig beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vom Standesamt des Geburtsortes),

 


wenn sie verwitwet oder geschieden sind zusätzlich:

 

  • Heirats- oder Eheurkunde mit Hinweis auf die Auflösung der Ehe oder
  • Heirats- oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder
  • Heirats- oder Eheurkunde mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgericht über die Scheidung der Ehe,

 

wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

 

  • Geburtsurkunde der Kinder mit Angabe des Vaters

 

 

Eheschließung mit Ausländerbeteiligung:

 

Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. So gibt es fast für jeden Staat andere Bestimmungen. Es wird Ihnen deshalb empfohlen, sich beim Standesamt nach den jeweiligen Landesbestimmungen und den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen. Hierzu wird eine persönliche Beratung dringend angeraten. Sie erhalten dabei eine schriftliche Aufstellung über die erforderlichen Unterlagen.

 

Ein Ausländer muss bereits zur Anmeldung der Eheschließung regelmäßig ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Es muss bei der jeweiligen Heimatbehörde beantragt werden und soll bestätigen, dass nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Ehehindernisse vorliegen.

 

Es gibt Staaten, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen. Für diesen Fall muss beim Oberlandesgericht in Celle ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden. Dies wird von Standesamt veranlasst. Leider ist in solchen Fällen mit einer wesentlich längeren Bearbeitungszeit und zusätzlichen Gebühren zu rechnen.

 

Ganz wichtig:

 

Ein Ausländer muss durch einen Reisepass, einen Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates seine Staatsangehörigkeit nachweisen.

 

Die Anmeldung einer Eheschließung ohne gültigen Reisepass führt zu erheblichen Verzögerungen und sie kann in begründeten Fällen auch ganz abgelehnt werden.

 

 

Wo können Sie heiraten?

Die Stadt Hessisch Oldendorf bietet zwei Trauräume an.

 

  • Es steht ein sehr schön gestalteter Trauraum im alten, historischen Rathaus (Trauraum mit der Goldenen Wand) zur Verfügung, der auch für Rollstuhlfahrer leicht zugänglich ist. Das gesamte Jahr können Sie sich hier das Ja-Wort geben. Der Trauraum bietet Platz für 20 Personen (inkl. Brautpaar).


k-Trauzimmer Rathaus k-_MG_1717

 

 

 

  • Die Abtei in Fischbeck ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude und gehört zum Stift Fischbeck. Im ersten Obergeschoss befindet sich der stilvolle Kapitelsaal. In diesem besonderen Ambiente können Sie sich das Ja-Wort in der Zeit von Mai bis Oktober geben. Der Kapitelsaal bietet Platz für 20 Personen.

 

 

Abteigebäude Kapitelsaal

 

 

 

Die Anmeldung zur Trauung erfolgt über das Standesamt Hessisch Oldendorf. Zusätzlich erfolgt ein weiteres Gespräch mit dem Stift über die Rahmenbedingungen. Die Brautpaare werden hierfür zu einem Vorgespräch ins Stift eingeladen. Dabei haben sie auch die Gelegenheit, mehr über den Ort zu erfahren.

 

Anschrift: Im Stift 6a, 31840 Hessisch Oldendorf

 


Abteigarten Foto Stift Fischbeck Abteigarten Foto Stift Fischbeck

 

 

 

Hinweise für das Brautpaar

Damit der wichtigste Tag im Leben für Sie und Ihre Gäste unvergesslich wird, ist eine perfekte Vorbereitung unerlässlich. Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:

 

  • Das Klingeln eines Handys würde die feierliche Stimmung stören. Bitte schalten Sie Ihre Handys vor dem Betreten des Trauzimmers aus.

 

  • Auch wenn das Streuen von Reis dem Brautpaar traditionell Glück bringen soll: Bitte verzichten Sie und Ihre Gäste darauf. Zertretener Reis lockt Tauben an und verursacht sehr leicht Unfälle, besonders bei Regen und Schnee. Zudem bitten wir Sie, vom Werfen von Konfetti oder ähnlichem abzusehen.

 

  • Blütenblätter, Seifenblasen und das Aufstellen eines Sägebocks sind zulässig. Wir bitten Sie jedoch, entstandene Verunreinigungen zu entfernen.

 

  • Das Mitbringen von Tieren ist leider nicht gestattet. Eine Ausnahme kann nur bei Assistenzhunden, wie beispielsweise einem Blindenhund, gemacht werden.

 

 

 

Trautermine:

 

Von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten des Standesamtes und nach Vereinbarung und an ausgewählten Samstagen zwischen 10 Uhr und 13 Uhr.

 

 

 

Besondere Trautermine und Trautermine an Samstagen:



Samstagstrauungen 2023

Sa, 22.04.2023 (bereits ausgebucht)
Sa, 13.05.2023 (bereits ausgebucht)
Sa, 10.06.2023
Sa, 08.07.2023
Sa, 05.08.2023 (bereits ausgebucht)
Sa, 09.09.2023 (bereits ausgebucht)