Gebühren
Die vom Standesbeamten zu erhebenden Gebühren sind seit dem 01.10.2021 nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zu erheben und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Anmeldung der Eheschließung Prüfung der Ehefähigkeit/Lebenspartnerschaft | 50,00 € |
Prüfung mit Ausländerbeteiligung | 40,00 € |
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 50,00 € |
Erklärung zur Namensführung | 30,00 € |
Eidesstattliche Versicherung | 30,00 € |
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe odereiner im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft | 50,00 € |
Beurkundung einer Geburt im Ausland | 70,00 € |
Personenstandsurkunde | 15,00 € |
Einzelauskunft aus einem Personenstandsbuch | 15,00 € |
Suchen von Einträgen in Personenstandsbüchern, wenn zumAufsuchen erforderliche Angaben nicht gemacht werden können | Nach Zeitaufwand, jedoch höchstens 90 € |
- Urkunden, die der gesetzlichen Sozialversicherung vorgelegt werden müssen, sind gebührenfrei.
- Werden bei einer Anforderung mehr als eine Urkunde benötigt, werden für die erste Urkunde 15,00 € und für jede weitere Urkunde 7,50 € erhoben.