Öffnungszeiten Rathaus

Bürgerbüro:
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Mi. 8:30 - 12:30 Uhr
Do. 8:30 - 18:00 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr

 

Standesamt:
Mo. - Mi. 8:30 - 12:30 Uhr

Do. 8:30 - 18:00 Uhr

Fr. 8:30 - 12:30 Uhr

 

Übrige Dienststellen:
Mo.-Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 - 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152-782-0

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Kirchenaustritt

Wenn Sie die Absicht haben, aus der öffentlich rechtlichen Kirchengemeinde auszutreten und Ihr Hauptwohnsitz in Hessisch Oldendorf ist, müssen Sie den Austritt gemäß niedersächsischem Kirchenaustrittsgesetz persönlich beim Standesamt erklären. Sie benötigen hierzu weiter nichts, als Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Sie werden dabei nach Ihrem Taufort und verheiratete oder verheiratet gewesene nach Hochzeitstag und -ort befragt. Die Angabe des Taufortes ist freiwillig. Der Standesbeamte teilt Ihren Austritt anschließend schriftlich an das Servicebüro (Meldeamt), an Ihre Kirchengemeinde und evtl. an den Führungsort Ihres Familienbuches/Eheregister mit.

 

Die Bevollmächtigung einer anderen Person, z.B. der Ehefrau, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte es Ihnen zeitlich nicht möglich sein, ins Standesamt zu kommen, können Sie die Austrittserklärung auch bei einem Notar abgeben. Es besteht aber auch in ganz besonderen Situationen die Möglichkeit, mit dem Standesamt Hessisch Oldendorf einen außerhalb der Dienstzeit liegenden Termin zu vereinbaren (Wochenende, Feiertag).

 

Und noch ein Hinweis:
Kinder können ab dem vierzehnten Lebensjahr ihren Kirchenaustritt selbst erklären. Hierzu ist das Einverständnis der Eltern oder der sorgeberechtigten Person nicht erforderlich.

 

Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,-- €.