Namensänderung
Es wird unterschieden zwischen Namensänderungen aufgrund familienrechtlicher Bestimmungen nach personenstandsrechtlichen Vorschriften (z.B. Geburt, Eheschließung und Adoption) und Änderung von Vor- und Familiennamen aufgrund des Namensänderungsgesetzes (Ordnungsbehördliche Namensänderung). Hiernach kann der Name einer Person auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser wichtige Grund kann z.B. darin bestehen, wenn Sie einen verunglimpfenden Namen führen oder wenn Sie durch die Führung Ihres bisherigen Namens und der damit verbundenen Lebensumstände geschädigt sind und Ihnen die Weiterführung Ihres bisherigen Namens nicht weiter zugemutet werden kann.
Zuständige Behörde ist der Landkreis Hameln-Pyrmont.