Namensführung Ehe
Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht
Die Ehegatten können bei oder auch nach der Eheschließung einen ihrer Namen zum Ehenamen bestimmen. So kann z.B. auch ein erheirateter Familienname zum neuen Ehenamen bestimmt werden. Wird kein Ehename bestimmt, führt jeder Ehegatte seinen bisherigen Namen weiter.
Der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den Familiennamen, den er gerade führt, durch Voranstellung oder Anfügung hinzufügen. So kann dann z.B. der Name: Müller-Lüdenscheid entstehen.
Die Hinzufügung von Namen oder die nachträgliche Namenserklärung ist gebührenpflichtig.
Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung, Tod oder Aufhebung besteht die Möglichkeit, durch Erklärung zu einem früheren Namen zurückzukehren.