Bauvoranfrage
Es kann sinnvoll sein, vor der Einreichung eines Bauantrages, aber auch vor dem Kauf oder einer geplanten Teilung eines Grundstückes zum Zweck der Bebauung eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese hat das Ziel, einzelne Fragen vorab zu klären z. B. ob und wie das Grundstück bebaubar ist.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Kexel, Tel. 05152/782-126, gerne zur Verfügung.