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Führungszeugnis


Wichtige Auskunft für Ihren beruflichen Werdegang


Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Wenn Sie einen neuen Job beginnen, fordert Ihr neuer Arbeitgeber Sie eventuell auf, ein Führungszeugnis vorzulegen.


Das Zeugnis stellt ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Hessisch Oldendorf mit einer Wohnung gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

 

Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Eine Ausnahme stellen allerdings Eltern dar: Sie können für ihre minderjährigen Kinder einen Antrag stellen.

 

Sie können Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben.

 


Bitte bringen Sie mit:


Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 Euro. Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses legen Sie bitte einen schriftlichen Nachweis von der Stelle vor, die dieses Führungszeugnis fordert.


Bitte beachten Sie:


Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

 

  1. für private Zwecke (N),
  2. erweitert, für private Zwecke (NE),
  3. zur Vorlage bei einer Behörde (O) und
  4. erweitert, zur Vorlage bei einer Behörde (OE); hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.


Das Führungszeugnis (N) wird Ihnen direkt nach Hause und das andere (O) direkt zur Behörde gesandt. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 und 14 Tagen. In speziellen Fällen wird für das Führungszeugnis eine Apostille und/oder Überbeglaubigung (zum Beispiel bei Adoptionen aus dem Ausland) benötigt. Hier sprechen Sie bitte direkt mit den Mitarbeitern des Bürgeramtes, da hier unter Umständen noch weitere Gebühren anfallen.