Genehmigungsfreie Bauvorhaben
nach § 69 der Landesbauordnung (NBauO)
Genehmigungsfreie Vorhaben z. B. Wohnungen, Stellplätze und Garagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sind bei der Stadt Hessisch Oldendorf, AG Räumliche Planung, einzureichen.
Ein Bauvorhaben wird dann von der Baugenehmigung "freigestellt", wenn
- ein rechtskräftiger Bebauungsplan oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan existiert,
- auf Befreiung oder Ausnahmen jeglicher Art verzichtet und
- die gemeindlichen Satzungen aufgrund der Bauordnung beachtet werden.
Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Im Merkblatt "Hinweise zur neuen Freistellungsregelung" können die sonstigen Voraussetzungen für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben eingesehen werden.