Öffnungszeiten Rathaus

Bürgerbüro:
Mo.-Di. 8:30 - 16:00 Uhr (*)

Mi. 8:30 - 12:30 Uhr
Do. 8:30 - 18:00 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr

 

Standesamt:
Mo. - Mi. 8:30 - 12:30 Uhr

Do. 8:30 - 18:00 Uhr

Fr. 8:30 - 12:30 Uhr

 

Übrige Dienststellen:
Mo.-Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 - 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152-782-0

Home » Bürgerservice » Bürgerbüro » Weitere Dienstleistungen


Weitere Dienstleistungen

Untersuchungsberechtigungsschein

Unter 18 und bald Arbeitnehmer?


Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungs-berechtigungsschein. Die Arztwahl steht Ihnen frei. Gebühren fallen für den Untersuchungs-berechtigungsschein nicht an. Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder ab dem 16. Lebensjahr auch persönlich.


Bitte bringen Sie mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

 


Übermittlungs- und Auskunftssperre


Keinerlei Einsicht in Ihre Daten...


Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:

 

  • an Adressbuchverlage
  • an Parteien und Wählergruppen und sonstiger Träger von Wahlvorschlägen in Zusam-menhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (Volksbegehren und Volks-entscheid)
  • an Presse und Rundfunk sowie an Mandatsträger über Alters- und Ehejubiläen
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

 

Von dem Widerspruchsrecht kann bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt Ge-brauch gemacht werden. Dazu können Sie einen von der Meldebehörde bereitgehaltenen Vor-druck verwenden. Sollte für eine oder mehrere Personen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen bestehen, so hat die Meldebehör-de nach Vorlage von Tatsachen eine Auskunftssperre ins Melderegister einzutragen. Zur Bean-tragung in diesem akuten Fall sprechen Sie uns bitte direkt an.


Bitte bringen Sie mit:


- Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass


Busfahrpläne

Busfahrpläne für den Bereich Hessisch Oldendorf liegen im Bürgerbüro aus.