Weitere Dienstleistungen
Untersuchungsberechtigungsschein
Unter 18 und bald Arbeitnehmer?
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungs-berechtigungsschein. Die Arztwahl steht Ihnen frei. Gebühren fallen für den Untersuchungs-berechtigungsschein nicht an. Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder ab dem 16. Lebensjahr auch persönlich.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Übermittlungs- und Auskunftssperre
Keinerlei Einsicht in Ihre Daten...
Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:
- an Adressbuchverlage
- an Parteien und Wählergruppen und sonstiger Träger von Wahlvorschlägen in Zusam-menhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (Volksbegehren und Volks-entscheid)
- an Presse und Rundfunk sowie an Mandatsträger über Alters- und Ehejubiläen
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Von dem Widerspruchsrecht kann bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt Ge-brauch gemacht werden. Dazu können Sie einen von der Meldebehörde bereitgehaltenen Vor-druck verwenden. Sollte für eine oder mehrere Personen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen bestehen, so hat die Meldebehör-de nach Vorlage von Tatsachen eine Auskunftssperre ins Melderegister einzutragen. Zur Bean-tragung in diesem akuten Fall sprechen Sie uns bitte direkt an.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
Busfahrpläne
Busfahrpläne für den Bereich Hessisch Oldendorf liegen im Bürgerbüro aus.