Aktuelle Bauleitplanverfahren
Am 13.05.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt in Kraft getreten. Gegenstand des Gesetzes sind u. A. verfahrensrechtliche Änderungen für die Aufstellung von Bauleitplänen. Nach dem neu gefassten § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3Abs. 2 Satz 1 BauGB anzulegenden Unterlagen verpflichtend zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Das UVP-Portal steht unter http://uvp.niedersachsen.de zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der AG Räumliche Planung - Tel. 05152/782-127 u. -126. Während der Beteiligung können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können u. a. per E-Mail an raeumlicheplanung@stadt-ho.de gerichtet werden. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.