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Amtliche Bekanntmachungen



Stadt Hessisch Oldendorf
Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen

Allgemeinverfügung

Der Ortsrat Sonnental hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 beschlossen, die bisher nicht benannte Straße, abgehend von dem öffentlichen Parkplatz der Straße „Am Weserbogen" und zum Yachthafen führend, „Rumbecker Hafenstraße" zu nennen.

Der Ortsrat Großenwieden hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, die bisher nicht benannte Straße, abgehend von der K81 in der Gemarkung Großenwieden „Kiesgrubenweg" zu nennen, damit das Schützenhaus in dem Ortsteil mit einer Hausnummer versehen werden kann.

 

Die jeweilige Allgemeinverfügung wird am 25.03.2023 im Internet unter der Adresse
Amtliche Bekanntmachungen (hessisch-oldendorf.de)
bekanntgegeben.

Hessisch Oldendorf, 22.03.2023

 


 


Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Nach den §§ 36 Abs. 2; 42 Abs. 2-3; 50 Abs. 1-3 u. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG), das am 01. November 2015 in Kraft getreten ist, in Verbindung mit § 58 c des Soldatengesetzes sowie nach den Regelungen des § 8 d Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz kann jeder Einwohner/jede Einwohnerin (betroffene Personen) in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.


Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen der Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz:

1. An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören, dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der Religionsgesellschaft übermittelt werden (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft, Übermittlungssperren sowie Sterbedatum).
2. An Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie an Träger für Abstimmungen; Volks- und Bürgerbegehren und Volksinitiativen (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften).
3. An Presse und Rundfunk sowie an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungs-körperschaften über Alters- und Ehejubiläen (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften und zusätzlich Tag und Art des Jubiläums)
4. An Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern/Einwohnerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
5. Nach § 36 des Bundesmeldegesetzes können betroffene Personen einer Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen. Diese Übermittlung sieht vor, die Daten Familien- und Vorname, sowie die gegenwärtige Anschrift von der Meldebehörde zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Betroffene Personen im Sinne dieser Vorschrift sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden.
6. Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz können Personen einer erforderlichen Übermittlung von Daten und Hinweisen
a. an den Landkreis aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen,
b. an das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen aus Anlass von 65-, 70-, 75-, und 80-jährigen Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen sowie für Ehrungen aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres und eines jeden weiteren Lebensjahres widersprechen

 

Widersprüche sind schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Hessisch Oldendorf, Marktplatz 13, 31840 Hessisch Oldendorf einzulegen. Geben Sie bitte an auf welche Paragraphen und Absätze sich der Widerspruch bezieht.


Formulare dazu finden Sie auch hier

Das Bürgerbüro der Stadt Hessisch Oldendorf ist erreichbar am Montag / Dienstag von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Stadt Hessisch Oldendorf Hessisch Oldendorf, 20.02.2023
Der Bürgermeister
Oenelcin


 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf


Bebauungsplan Nr. 9 „Westlich der Burgstraße", ST Großenwieden, einschl. Örtlicher Bauvorschriften, einschl. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Nördlich Grüner Weg"
und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Großenwieden Nr. 2 „Westlich der Burgstraße"

Die komplette Verkündung (Bereitstellungstag 04.02.23) lesen Sie hier:

 

 




Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
Bebauungsplan Nr. 59 -Teil B „Innenstadt Hessisch Oldendorf", 3. Änderung ST Hessisch Oldendorf, einschließlich örtlicher
Bauvorschriften
Verfahren nach § 13a BauGB


Die komplette Verkündung (Bereitstellungstag 13.01.23) lesen Sie hier:

 

 


 


Bebauungsplan Nr. 59-C „Innenstadt Hessisch Oldendorf". ST Hessisch Oldendorf, 4. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59- C „Innenstadt Hessisch Oldendorf", ST Hessisch Oldendorf, 4. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften, nach den Vorgaben des § 13 a BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der zur Zeit gültigen Fassung) sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den o. g. Bebauungsplan beschlossen.


Die komplette Bekanntmachung (Bereitstellungstag 14.12.22) lesen Sie hier: BP 59-C Innenstadt HO 4 Änderung ST HO (PDF)

 


 


Ortsübliche Bekanntmachung

Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) teilt der Bürgermeister mit, dass er die in der Anlage aufgeführten anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und auf Verlangen nach § 71 Nds. Beamtengesetz (NBG) übernommenen Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübt.

 

Nach § 81 Abs. 5 S. 4 NKomVG muss die Kommune innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung im Rat ortsüblich bekanntmachen, welche Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamte mitgeteilt hat. Dies umfasst nur die Nennung der Nebentätigkeit. Die Ratssitzung fand am 01.12.2022 statt.

Es werden folgende Tätigkeiten ausgeübt:

- Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH
- Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hameln-weserbergland
- Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Hameln-Weserbergland

 

Hessisch Oldendorf, 06.12.2022

 

Stadt Hessisch Oldendorf

 

Tarik Oenelcin
Bürgermeister

 


 



Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf

a) Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnmobilstellplatz Rumbeck", mit örtlichen Bauvorschriften, Stadtteil Rumbeck
b) 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Rumbeck Nr. 1 „Wohnmobilstellplatz Rumbeck"

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die komplette Bekanntmachung (Bereitstellungstag 25.11.22) lesen Sie hier:

 

 


 

 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf

a) Bebauungsplan Nr. 11 „Stützpunktfeuerwehr Südweser", Stadtteil Heßlingen
b) 26. Änderung des FNP, Heßlingen Nr. 2

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die komplette Bekanntmachung (Bereitstellungstag 25.11.22) lesen Sie hier:

 


 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf

a) Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Kultur und Tourismus", Stadtteil Friedrichsburg
b) 27. Änderung des FNP, Friedrichsburg Nr. 1

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Kultur und Tourismus", Stadtteil Friedrichsburg und die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsburg Nr. 1 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der zur Zeit gültigen Fassung) gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Die komplette Bekanntmachung (Bereitstellungstag 25.11.22) lesen Sie hier:

 

 


 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf

Bebauungsplan Nr. 24 „Über der Heinebecker Brücke II", 1. Änderung ST Hessisch Oldendorf, mit örtlicher Bauvorschrift Verfahren nach § 13b BauGB


Die komplette Verkündung (Bereitstellungstag 18.11.22) lesen Sie hier:

 

 


 

 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf

Bebauungsplan Nr. 1 „Am Haarbach", OT Lachem, mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 NBauO, Verfahren nach § 13b BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Haarbach", OT Lachem, nach den Vorgaben des § 13 b BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der zur Zeit gültigen Fassung) für den o. g. Bebauungsplan beschlossen.

 

Die komplette Bekanntmachung (Bereitstellungstag 26.08.22) lesen Sie hier: 220822_BP_Nr 1_amtliche Bekanntmachung (pdf)

 

 




Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf

Bebauungsplan Nr. 5 „Auf dem großen Aacke III", ST Weibeck, mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Verfahren nach § 13b BauGB

 

Die komplette Verkündung (Bereitstellungstag 04.08.22) lesen Sie hier:

 

 

 




Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren bei der Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen der Stadt Hessisch Oldendorf vom 21.06.2022

 

 


 


3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf

Aufgund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBI. 576), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf in seiner Sitzung am 16.06.2022 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

 

Download 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF, 248 KB)

 


 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
a) Bebauungsplan Nr. 11 „Stützpunktfeuerwehr Südweser", Stadtteil Heßlingen
b) 26. Änderung des FNP, Heßlingen Nr. 2

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Stützpunktfeuerwehr Südweser", Stadtteil Heßlingen und die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes Heßlingen Nr. 2 „Stützpunktfeuerwehr Südweser" gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) gefasst und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die komplette Bekanntmachung (Bereitstellungstag 20.07.22) lesen Sie hier (PDF 181kb)




Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 27 UVPG i. V. m. § 74
Abs. 4 und 5 VwVfG K+S Minerals and Agriculture GmbH - Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern der Kaliwerke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027

Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier:Wasserrechtliches_Erlaubnisverfahren (pdf, 172kb)

 


 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
Bebauungsplan Nr. 5 „Auf dem großen Aacke III", ST Weibeck, mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung, ST Weibeck
Verfahren nach § 13b BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Auf dem großen Aacke III", ST Weibeck, nach den Vorgaben des § 13 b BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der zur Zeit gültigen Fassung) für den o. g. Bebauungsplan beschlossen.

 

Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF 604 KB)


 


Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für 2022 in der Stadt Hessisch Oldendorf

Grundsteuer:
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2022 wird die Grundsteuer gem. § 116 Absatz 1 Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nach den Sätzen des Vorjahres erhoben.

 

 

 


 



Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
Bebauungsplan Nr. 24 „Über der Heinebecker Brücke II", 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften, ST Hessisch Oldendorf

Verfahren nach § 13b BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2021 - 12.11.2021


 

 

 


 


Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf. Bebauungsplan Nr. 24 „Über der Heinebecker Brücke II", 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften, ST Hessisch Oldendorf Verfahren nach § 13b BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Über der Heinebecker Brücke II", ST Hessisch Oldendorf, i. V. mit § 84 NBauO nach den Vorgaben des § 13 b BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der zur Zeit gültigen Fassung) für den o. g. Bebauungsplan beschlossen.

 

Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier BP Nr 24 amtliche Bekanntmachung (pdf)

 




Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 nachstehende Satzung beschlossen.

Diese wird unter der Internetadresse www.hessisch-oldendorf.de verkündet:


Satzung über die Entschädigung an Ratsfrauen und Ratsherren, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie sonstige ehrenamtlich Tätige.
Auf diese Verkündung weise ich hiermit hin.

Hessisch Oldendorf, 27.09.2021
Der Bürgermeister

 




Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hessisch Oldendorf

Die Vordnung hat folgende Inhalte:

 

Erster Abschnitt: Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt: Lärmbekämpfung
Dritter Abschnitt: Tierhaltung
Vierter Abschnitt: Straßen und Anlagen
Fünfter Abschnitt: Sonstige Bestimmungen

 

und kann hier heruntergeladen werden: Verordnung für das Gemeindegebiet der Stadt Hessisch Oldendorf Juni 2021 (pdf, 108kb)


 


Teilaufhebung der örtlichen Bauvorschriften für den Ortskern des Stadtteils Fischbeck

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die o.g. örtliche Bauvorschrift beschlossen.

Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (pdf, 276kb)

 


 


Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Hessisch Oldendorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der Fassung vom 04.05.2020.

  • Auf die Bereitstellung wird hiermit hingewiesen.

 

 


 



Einziehung der Gemeindestraße zwischen dem Grundstück Iberg 21 und der Riesenbergstraße im ST Langenfeld gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

Die auf dem Flurstück 146/4, Flur 2, Gemarkung Langenfeld, verlaufende Gemeindestraße (Grundstück Iberg 21 bis Riesenbergstraße) wird gem. § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.07.2015 eingezogen.

Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF, 55 KB)